Besichtigungstermin rechtlich: Was Sie als Mieter oder Vermieter wissen müssen
Ein Besichtigungstermin, ein vereinbarter Zeitpunkt, zu dem ein potenzieller Mieter, Käufer oder Handwerker eine Wohnung oder ein Haus besichtigen darf. Also known as Besichtigungsrecht, it ist kein optionaler Service – es ist ein rechtlich geschütztes Verfahren, das sowohl Mieter als auch Vermieter bindet. Viele denken, der Vermieter kann einfach so vorbeikommen, um die Wohnung zu zeigen. Das ist falsch. Und viele Mieter fürchten, sie müssten jederzeit bereit sein – das ist auch falsch. Beide Seiten haben klare Regeln, die im Mietrecht festgelegt sind.
Als Mieter haben Sie das Recht, Ihre Wohnung vor einer Besichtigung zu schützen. Der Vermieter muss mindestens 48 Stunden vorher schriftlich ankündigen, wann er kommt, und warum. Das gilt für Besichtigungen durch neue Mieter, aber auch für Handwerker oder Energieberater. Ein Anruf am Morgen, dass jemand um 14 Uhr kommt, reicht nicht. Und wenn Sie arbeiten, können Sie einen anderen Termin vorschlagen – der Vermieter muss das akzeptieren, solange es vernünftig ist. Wenn er trotzdem einfach reinkommt, ist das Hausfriedensbruch. Und das kann teuer werden.
Als Vermieter dürfen Sie nicht einfach reinschauen, weil Sie es können. Sie brauchen einen triftigen Grund: eine geplante Vermietung, eine Instandhaltung, eine Baustelle oder eine Prüfung durch die Behörde. Und Sie müssen die Privatsphäre respektieren. Keine Fotos ohne Einwilligung, keine Durchsuchung von Schränken, keine unnötige Zeitverschwendung. Die Rechte des Mieters stehen im Vordergrund – das ist kein Vorschlag, das ist Gesetz. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur Ärger mit dem Mieter, sondern auch eine Abmahnung oder sogar Schadensersatz.
Was viele nicht wissen: Auch wenn der Mieter auszieht, bleibt das Recht auf angemessene Besichtigung bestehen. Der Vermieter darf die Wohnung nur unter Einhaltung der Fristen und Bedingungen zeigen – selbst wenn der Mieter schon ausgezogen ist, aber noch nicht offiziell aus dem Vertrag entlassen wurde. Und wenn der neue Mieter kommt, muss er die Wohnung in einem Zustand besichtigen, wie sie ist – nicht wie sie sein könnte. Keine künstliche Dekoration ohne Zustimmung des alten Mieters.
Und was ist mit der Einwilligung? Sie ist kein Muss, wenn es um die rechtliche Zulässigkeit geht – aber sie ist der beste Schutz für beide Seiten. Ein kurzes Schreiben, das den Termin, den Grund und die Dauer festhält, vermeidet späteren Streit. Und wenn Sie als Mieter merken, dass der Vermieter zu oft kommt, oder zu unangemessenen Zeiten, dann dokumentieren Sie es. Datum, Uhrzeit, was passiert ist. Das ist Ihr Beweis, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
Es gibt keine pauschale Regel für die Häufigkeit – aber drei Besichtigungen im Monat, ohne Pause, sind eindeutig zu viel. Und eine Besichtigung am Sonntag um 9 Uhr morgens, wenn Sie schlafen, ist unangemessen. Die Zeitplanung muss vernünftig sein: werktags zwischen 8 und 18 Uhr, nicht bei Regen, nicht bei Krankheit, nicht bei Kinderbetreuung. Das ist kein Luxus – das ist Respekt.
Was Sie in dieser Sammlung finden, sind konkrete Fälle, klare Gesetzeszitate und praktische Lösungen – von Mieter, die ihren Besichtigungstermin durchgesetzt haben, bis zu Vermietern, die durch falsche Handhabung vor Gericht landeten. Keine Theorie. Kein juristischer Jargon. Nur das, was wirklich zählt: Was Sie tun können, was Sie nicht dürfen, und wie Sie sich schützen, ohne einen Anwalt zu brauchen.