Wie alt darf ein Bad in einer Mietwohnung sein? Rechtliche Vorgaben und Praxis‑Tipps
Erfahre, wann ein Badezimmer in der Mietwohnung noch zulässig ist, welche gesetzlichen Standards gelten und welche Rechte Mieter und Vermieter haben.
Du wohnst in einer Mietwohnung und willst das Bad modernisieren oder hast ein Leck? Dann ist es gut zu wissen, wann du Anspruch auf Reparatur hast und wann du selber zahlen musst. Wir erklären dir, welche Pflichten dein Vermieter hat und welche Rechte du als Mieter nutzt, damit du nicht im Regen stehst.
Der Vermieter ist verpflichtet, das Bad in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten. Das bedeutet: Undichte Rohre, defekte Dichtungen oder ein kaputter Spülkasten gehören zu seinen Aufgaben. Er muss das Problem innerhalb einer angemessenen Frist beheben – meistens ein bis zwei Wochen, je nach Schwere.
Wenn du einen Mangel meldest, solltest du das schriftlich tun. Ein kurzer Brief oder eine E‑Mail reicht: Beschreibe den Schaden, nenne das Datum und setze eine Frist von 14 Tagen. So hast du später einen Nachweis, falls es Streit gibt.
Bei einer umfassenden Badmodernisierung kann es etwas kniffliger werden. Wenn der Vermieter die Modernisierung aus eigenem Interesse durchführt, darf er bis zu 11 % der Jahresnettokaltmiete erhöhen. Du bekommst dann einen formellen Ankündigungsbrief mit Details zu Kosten und Zeitplan.
Willst du selbst kleine Änderungen vornehmen – zum Beispiel neue Armaturen oder ein neues Bad-Set? Dann musst du vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen. Ohne Zustimmung gilt das als unerlaubte bauliche Veränderung und kann zu Rückforderungsforderungen führen.
Manche Kosten können jedoch vom Vermieter übernommen werden, wenn die Maßnahmen den Gebrauchswert der Wohnung steigern. Beispiele: Austausch alter, undichter Fenster, Verbesserung der Lüftung oder Installation einer barrierefreien Badewanne. Hier greift das Gesetz zur Modernisierung, das klar regelt, welche Teile auf die Mieterumlage zählen.
Ein weiterer Punkt: Wenn du das Bad wegen eigener Beschädigungen verunlagt, musst du die Reparaturkosten selbst tragen. Das gilt zum Beispiel, wenn du eine teure Badewanne selbst verspritzst oder die Fliesen beschädigst.
Praktischer Tipp: Sammle alle Rechnungen, Fotos vom Schaden und die schriftliche Kommunikation. Das erleichtert später die Klärung mit dem Vermieter oder ggf. dem Mieterverein.
Falls du dir unsicher bist, ob du Miete mindern darfst, weil das Bad unbenutzbar ist, kannst du die Miete um einen angemessenen Prozentsatz kürzen. Die Rechtsprechung sagt, dass bei schwerwiegenden Mängeln bis zu 20 % gerechtfertigt sein können. Dokumentiere also den Zustand und setze dem Vermieter eine Frist, bevor du die Miete reduzierst.
Zum Schluss ein kurzer Blick auf unsere anderen Beiträge, die dir beim Bad weiterhelfen: „Was kostet eine Badewanne wirklich?“ gibt dir klare Preiszahlen, und „Duschen oder Baden – Was spart mehr Geld und Wasser?“ zeigt, welche Nutzung du wählen kannst, um langfristig zu sparen.
Mit diesen Infos bist du besser gerüstet, deine Mieterrechte im Bad durchzusetzen. Bei Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht weiter – und du kannst dein Bad ohne böse Überraschungen genießen.
Erfahre, wann ein Badezimmer in der Mietwohnung noch zulässig ist, welche gesetzlichen Standards gelten und welche Rechte Mieter und Vermieter haben.