Vermieter Pflichten Bad – Ihre Aufgaben einfach erklärt

Ein funktionierendes Bad ist für Mieter kein Luxus, sondern Grundbedarf. Deshalb hat der Vermieter klare Pflichten, damit das Bad sauber, sicher und nutzbar bleibt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun müssen, wo Sie sparen können und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Instandhaltung und Reparaturen

Erstmal: Der Vermieter muss das Bad in einem vertragsgemäßen Zustand halten. Das bedeutet, dass Leitungen, Armaturen, Fliesen und die Lüftung regelmäßig funktionieren müssen. Wenn etwas kaputt geht – zum Beispiel ein tropfender Wasserhahn oder ein Riss in der Badewanne – ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich.

Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren. Eine Verzögerung kann zu Folgeschäden führen, zum Beispiel Schimmel, und Sie könnten später für die Kosten haftbar gemacht werden. Setzen Sie deshalb eine feste Frist von 14 Tagen nach Meldung des Mangels und informieren Sie den Mieter, dass ein Handwerker kommt.

Für kleinere Aufgaben, die der Mieter leicht selbst erledigen kann (wie das Reinigen von Duschabflüssen), kann im Mietvertrag eine Kostenbeteiligung vereinbart werden. Dokumentieren Sie solche Vereinbarungen schriftlich, damit es später keine Missverständnisse gibt.

Kosten und Abrechnung

Wer zahlt was? Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für die Instandhaltung. Das schließt auch den Austausch von Rohrleitungen und die Erneuerung von Fliesen ein. Betriebskosten, die im Mietvertrag als Nebenkosten ausgewiesen sind – zum Beispiel Wasserverbrauch, Heizung oder Lüftungsbetrieb – können dagegen auf den Mieter umgelegt werden.

Wenn Sie eine Modernisierung planen, etwa die Installation eines neuen Duschsystems, dürfen Sie einen Teil der Kosten auf die Miete aufschlagen. Hier gelten klare gesetzliche Grenzen: maximal 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr, maximal 3 % der Jahresmiete. Informieren Sie den Mieter mindestens drei Monate im Voraus schriftlich über die geplante Maßnahme und die zu erwartende Mieterhöhung.

Halten Sie alle Rechnungen und Aufträge sauber fest. Eine klare Abrechnung schützt Sie vor Streit und erleichtert eventuelle Prüfungen durch die Mieterschutzorganisationen.

Ein weiterer Punkt ist die regelmäßige Wartung von technischen Geräten, zum Beispiel einer Dusch-WC‑Einheit. Diese Wartung kann im Servicevertrag mit einem Fachbetrieb geregelt werden, und die Kosten dürfen Sie ebenfalls als Betriebskosten abrechnen, wenn das Gerät im Mietobjekt bleibt.

Wenn ein Mieter Schäden verursacht, die über normale Abnutzung hinausgehen – etwa durch unsachgemäßen Gebrauch einer Dusche – kann er zur Kasse gebeten werden. Wichtig ist, den Schaden zu dokumentieren (Fotos, Zeugen) und dem Mieter eine Frist zur Nachbesserung zu setzen.

Zusammengefasst: Halten Sie das Bad in gutem Zustand, reagieren Sie schnell bei Mängeln, trennen Sie Instandhaltung (Vermieter) von Betriebskosten (Mieter) und dokumentieren Sie alles. So minimieren Sie Rechtsstreitigkeiten und halten Ihre Immobilie attraktiv.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Pflichten im Detail gelten, lohnt sich ein kurzer Blick in das BGB (§ 535 ff.) oder ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Mietrecht. Oft reicht ein kurzer Check, um teure Fehler zu vermeiden.

Mit diesen Tipps können Sie als Vermieter sicherstellen, dass das Bad Ihrer Mieter immer bereit ist, ohne dass Sie ständig im Notfall handeln müssen.

Von Jana Kleinhans, 29 Sep, 2025 / Wohnen

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