Eine Hausordnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist mehr als nur eine Sammlung von Regeln - sie ist die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben. Doch viele Hausordnungen enthalten rechtliche Fehler, die im Ernstfall zu teuren Gerichtsprozessen führen können. Wie Sie eine Hausordnung rechtssicher gestalten können, erfahren Sie hier.
Was ist eine Hausordnung und warum ist sie wichtig?
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern und ist die rechtliche Grundlage für Hausordnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. §19 Abs. 2 Nr. 1 WEG definiert die Erstellung einer Hausordnung als Teil einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
Doch die Hausordnung ist keine Pflicht. Jeder Wohnungseigentümer kann sie verlangen, wenn sie fehlt. Laut Bundesgerichtshof (BGH)Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen. Seine Entscheidungen wie vom 5. Februar 1993 (BGH V ZR 62/91) prägen die Auslegung von Hausordnungen und setzen maßgebliche rechtliche Grenzen. gilt: Störungen, die das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht überschreiten, müssen hingenommen werden. Eine klare Hausordnung hilft dabei, diese Grenzen klar zu definieren und Konflikte von vornherein zu vermeiden.
Die rechtlichen Grundlagen: Was muss die Hausordnung enthalten?
Die rechtliche Grundlage für eine Hausordnung liegt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Laut §19 Abs. 2 Nr. 1 WEG gehört die Aufstellung einer Hausordnung zu den Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Das bedeutet: Sie ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber jeder Eigentümer kann sie verlangen. Für die Gültigkeit muss die Hausordnung von der EigentümerversammlungDie Eigentümerversammlung ist das oberste Organ einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, darunter auch die Erstellung oder Änderung einer Hausordnung. mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Typische Inhalte einer rechtssicheren Hausordnung sind:
- Ruhezeiten: Meist von 22:00 bis 7:00 Uhr und zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. Klare Zeiten verhindern Streitigkeiten über Lärm.
- Nutzung von Gemeinschaftsräumen: Wer darf welche Räume nutzen? Wie lange? Für welche Zwecke?
- Mülltrennung und -entsorgung: Konkrete Vorgaben zur Sortierung und Entsorgungszeiten.
- Haustierhaltung: Keine pauschalen Verbote! Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2005 (V ZR 228/04), dass generelle Haustierverbote unzulässig sind. Stattdessen müssen konkrete Störungen nachgewiesen werden.
- Parkplatznutzung: Klare Zuordnung von Stellplätzen und Regeln für Besucherparkplätze.
Wichtig: Die Hausordnung darf nicht gegen zwingende Gesetze verstoßen. Beispielsweise widerspricht ein komplettes Rauchverbot auf Balkonen dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung und muss bei Regelungen in der Hausordnung beachtet werden.. Auch das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt grundlegende zivilrechtliche Angelegenheiten. §1004 BGB gibt der WEG das Recht, bei Verstößen gegen die Hausordnung Unterlassungsansprüche geltend zu machen. muss eingehalten werden.
Häufige rechtliche Fehler und wie Sie sie vermeiden
Studien zeigen: 78 % der Hausordnungen enthalten rechtliche Fehler. Die häufigsten Probleme sind:
- Pauschale Verbote: Zum Beispiel "Haustiere sind grundsätzlich verboten". Wie der Bundesgerichtshof (BGH) 2005 entschied, sind solche pauschalen Verbote unwirksam. Stattdessen müssen konkrete Störungen nachgewiesen werden.
- Unklare Formulierungen: "Lärm ist verboten" ist zu vage. Besser: "Lautstärke darf zwischen 22:00 und 7:00 Uhr nicht mehr als 30 Dezibel betragen".
- Widersprüche zur Gemeinschaftsordnung: Die GemeinschaftsordnungDie Gemeinschaftsordnung ist Teil des Grundbuchs und regelt die dinglichen Rechte. Sie muss mit der Hausordnung übereinstimmen, sonst gibt es Rechtsunsicherheiten. muss mit der Hausordnung harmonieren. Widersprüche führen zu Streitigkeiten.
- Diskriminierende Regelungen: Beispielsweise "Keine Kinder im Garten" verstößt gegen das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Rechtsanwalt Dr. Markus Brennecke, Spezialist für WEG-Recht, betont: "Die meisten Fehler entstehen, weil Eigentümergemeinschaften Hausordnungen aus dem Internet kopieren, ohne sie an die eigenen Gegebenheiten anzupassen. Das ist ein riskantes Spiel mit dem Gesetz."
Schritt für Schritt zur rechtssicheren Hausordnung
So erstellen Sie eine gültige Hausordnung:
- Entwurf erstellen: Der HausverwalterDer Hausverwalter ist verantwortlich für die Verwaltung der Gemeinschaft. Er erstellt typischerweise den Entwurf der Hausordnung, der dann von der Eigentümerversammlung beschlossen wird. erstellt einen ersten Entwurf, der auf tatsächlichen Problemen basiert. Vermeiden Sie hypothetische Szenarien.
- Eigentümerversammlung einberufen: Der Entwurf wird mindestens zwei Wochen vor der Versammlung verteilt. So können sich alle Eigentümer vorab damit auseinandersetzen.
- Abstimmung: Die Hausordnung wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Für Änderungen, die die Gemeinschaftsordnung betreffen, ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
- Mietverträge anpassen: Vermietende Eigentümer müssen die Hausordnung in ihre Mietverträge aufnehmen. Sonst sind Mieter nicht daran gebunden. Laut Amtsgericht München (2022, Az. 411 C 15212/21) kann ein Mieter erfolgreich gegen eine Kündigung klagen, wenn die Hausordnung nicht im Mietvertrag steht.
- Regelmäßige Überprüfung: Mindestens alle drei Jahre sollte die Hausordnung auf Aktualität geprüft werden, etwa bei neuen Gesetzen oder technischen Entwicklungen.
Die Deutsche Anwaltsakademie empfiehlt, für die Erstellung einen Fachanwalt für WEG-Recht hinzuzuziehen. Die Kosten von 800-1.500 € liegen deutlich unter den durchschnittlichen Gerichtskosten von 5.000-15.000 €.
Durchsetzung und Konfliktlösung: Was gilt für Mieter?
Ein häufiger Irrtum: Mieter sind automatisch an die Hausordnung gebunden. Das stimmt nicht. Laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 gilt die Hausordnung für Mieter nur, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags ist. Der Landgericht Karlsruhe (2019, Az. 17 S 111/18) entschied: "Mieter sind nur dann vertraglich gebunden, wenn die Hausordnung im Mietvertrag vereinbart wurde."
Für Eigentümer gilt die Hausordnung unmittelbar. Bei Verstößen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach § 9a Abs. 2 WEG Unterlassungsansprüche geltend machen. Der Hausverwalter muss den verantwortlichen Eigentümer abmahnen, nicht den Mieter direkt. Denn die Hausordnung wirkt primär zwischen den Eigentümern.
Ein aktuelles Beispiel: Das Oberlandesgericht Hamm (2023, Az. 20 U 211/22) entschied, dass eine Hausordnung, die das Parken von Elektroautos in Tiefgaragen verbietet, unwirksam ist. Sie verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Solche Fälle zeigen, wie wichtig eine aktuelle Rechtsprüfung ist.
Aktuelle Entwicklungen und Tipps für die Zukunft
Die Rechtslage für Hausordnungen entwickelt sich ständig weiter. Die Novelle des WEG vom 1. Dezember 2020 hat die Durchsetzbarkeit von Verstößen gegenüber Mietern gestärkt. Seitdem braucht die WEG-Gemeinschaft keinen zusätzlichen Beschluss zur "Vergemeinschaftung" mehr.
Neue Herausforderungen entstehen durch digitale Technologien. Regeln zu WLAN-Reichweiten, Smart-Home-Systemen oder der Nutzung gemeinschaftlicher Räume für digitale Infrastruktur werden immer wichtiger. Die Haufe Akademie prognostiziert für 2025 eine verstärkte Auseinandersetzung mit diesen Themen in Hausordnungen.
Praktische Tipps für die Zukunft:
- Regelmäßige Überprüfung: Mindestens jährlich prüfen, ob die Hausordnung mit aktuellen Gesetzen und technischen Entwicklungen übereinstimmt.
- Fachliche Unterstützung: Bei Unklarheiten immer einen Fachanwalt für WEG-Recht hinzuziehen. Die Kosten für eine professionelle Erstellung sind gering im Vergleich zu möglichen Gerichtskosten.
- Klarheit in der Formulierung: Vermeiden Sie vage Begriffe wie "angemessener Lärm". Stattdessen: "Lautstärke zwischen 22:00 und 7:00 Uhr darf maximal 30 Dezibel betragen".
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss eine Hausordnung ins Grundbuch eingetragen werden?
Nein. Im Gegensatz zur Gemeinschaftsordnung, die Bestandteil des Grundbuchs ist, wird eine Hausordnung nicht ins Grundbuch eingetragen. Sie gilt als Verwaltungsregel, die durch Beschluss der Eigentümerversammlung wirksam wird.
Kann eine Hausordnung Haustierhaltung generell verbieten?
Nein. Der Bundesgerichtshof entschied 2005 (V ZR 228/04), dass ein pauschales Haustierverbot unzulässig ist. Stattdessen müssen konkrete Störungen nachgewiesen werden. Die Hausordnung kann jedoch konkrete Regeln für die Haltung von Haustieren festlegen, wie zum Beispiel Maximalgewicht oder Anzahl.
Wer ist für die Durchsetzung der Hausordnung verantwortlich?
Der Hausverwalter muss die Einhaltung überwachen, aber er darf nur die verantwortlichen Wohnungseigentümer abmahnen. Für Mieter gilt die Hausordnung nur, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde. Direkte Abmahnungen an Mieter sind rechtswidrig.
Wie lange gilt eine Hausordnung?
Eine Hausordnung gilt solange, bis sie durch einen neuen Beschluss der Eigentümerversammlung geändert oder aufgehoben wird. Sie muss regelmäßig überprüft werden, besonders bei gesetzlichen Änderungen oder neuen technischen Entwicklungen.
Was passiert, wenn ein Eigentümer die Hausordnung missachtet?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassungsansprüche geltend machen. Bei wiederholten Verstößen kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Im Extremfall kann das Wohnungseigentumsgericht eingeschaltet werden, das eine Hausordnung selbst erlässt oder ergänzt.