Beim Kauf einer Immobilie wird der Gesamtpreis oft als Pauschalbetrag vereinbart - etwa 500.000 € für ein Haus mit Grundstück. Doch was davon gehört wirklich zum Gebäude, was zum Boden? Diese Aufteilung ist nicht nur eine Formalität. Sie bestimmt, wie viel du jährlich steuerlich abschreiben kannst - und damit, wie viel Geld du am Ende sparst. Ein falsch aufgeteilter Kaufpreis kann dir jährlich mehrere tausend Euro kosten.
Warum die Aufteilung so wichtig ist
Der Boden und das Gebäude sind im Steuerrecht zwei völlig verschiedene Wirtschaftsgüter. Nur der Gebäudeteil kann abgeschrieben werden - der Boden nicht. Das ist kein Zufall, sondern gesetzlich festgelegt. Wer ein Haus kauft, um es zu vermieten, darf jährlich bis zu 2,5 % des Gebäudewerts als Abschreibung absetzen. Das ist eine echte Steuerersparnis. Aber nur, wenn der Gebäudewert korrekt ermittelt ist.Stell dir vor, du kaufst eine Immobilie für 500.000 €. Wenn du 70 % davon auf das Gebäude legst, also 350.000 €, kannst du jährlich 8.750 € abschreiben. Legst du nur 40 % darauf - also 200.000 € - sinkt die Abschreibung auf 5.000 €. Das sind 3.750 € weniger pro Jahr, die du von deinen Einkünften abziehen darfst. Über zehn Jahre sind das 37.500 €, die du dem Finanzamt gibst, obwohl du sie nicht müsstest.
Wie wird der Gebäudewert richtig berechnet?
Die einfachste, aber oft falsche Methode: Die Aufteilung im Kaufvertrag übernehmen. Das ist nur dann sicher, wenn sie den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Das Finanzamt prüft das genau. Wenn du im Vertrag 80 % auf das Gebäude setzt, aber der Boden in einer Stadtmitte liegt, wird das Finanzamt ablehnen - und die Aufteilung selbst vornehmen. Und meistens zu deinen Ungunsten.Die richtige Methode ist die BMF-Arbeitshilfe 2025. Sie basiert auf dem konventionellen Ertragswertverfahren. Dafür brauchst du:
- Den Bodenrichtwert deiner Gemeinde (findest du online beim zuständigen Gutachterausschuss)
- Die Grundstücksfläche in Quadratmetern
- Den jährlichen Rohertrag der Immobilie (Mieteinnahmen minus Betriebskosten)
Beispiel: Ein Grundstück von 200 m² in Leipzig mit einem Bodenrichtwert von 1.500 €/m² ergibt einen Bodenwert von 300.000 €. Der jährliche Rohertrag liegt bei 25.000 €. Mit einem Zinssatz von 2 % wird der Bodenwert verzinst: 300.000 € × 0,02 = 6.000 €. Dieser Betrag wird vom Rohertrag abgezogen: 25.000 € - 6.000 € = 19.000 €. Diese 19.000 € sind der reine Gebäudewert. Mit einem Vervielfältiger von 22,4 (Standardwert für Wohnimmobilien) ergibt sich ein Gebäudewert von 19.000 € × 22,4 = 425.600 €. Der Gesamtwert wäre dann 300.000 € + 425.600 € = 725.600 €. Der Gebäudeteil liegt bei 58,7 %.
Diese Methode ist nicht willkürlich. Sie wird vom Bundesfinanzhof (BFH) als maßgeblich anerkannt - seit dem Urteil vom 20. September 2022 (IX R 12/21). Wer hier abweicht, riskiert eine Nachzahlung.
Was sagt der Notarvertrag?
Du kannst die Aufteilung im Kaufvertrag festhalten - und du solltest das tun. Aber nur, wenn sie mit der BMF-Arbeitshilfe übereinstimmt. Das Finanzgericht München hat 2024 (12 K 861/19) klargestellt: Der vertraglich vereinbarte Anteil ist grundsätzlich maßgeblich. Solange er nicht offensichtlich unrealistisch ist. Wie realistisch? Wenn die vertragliche Aufteilung um mehr als 10 % von der gutachterlichen Bewertung abweicht, gilt sie als willkürlich.Ein Beispiel: Du verträgst 70 % Gebäudeanteil. Ein Gutachter kommt auf 55 %. Das ist ein Unterschied von 15 % - zu viel. Das Finanzamt ignoriert deinen Vertrag und setzt 55 % an. Du hast also nicht nur mehr Arbeit, sondern auch weniger Abschreibung.
Wie viel Gebäudeanteil ist akzeptabel?
Es gibt keine feste Zahl. Aber es gibt klare Grenzen, die Finanzämter und Gerichte akzeptieren. Experten wie Dr. Michael Schmidt von Ecovis und Prof. Dr. Thomas Weber von der LMU München sehen einen sicheren Bereich zwischen 55 % und 70 % Gebäudeanteil. Darüber - etwa 75 % oder mehr - wird es kritisch. In mehreren Fällen haben Finanzämter Aufteilungen mit über 75 % abgelehnt, weil sie wirtschaftlich nicht nachvollziehbar erschienen.Warum? Weil in Großstädten der Boden oft mehr wert ist als das Gebäude. In München liegt der Bodenanteil typischerweise bei 69 %. In ländlichen Regionen kann er bei 40 % liegen. Wenn du in Berlin ein 1920er-Jahr-Haus kaufst und 80 % auf das Gebäude legst, fragt das Finanzamt: „Wie kann das Gebäude wertvoller sein als das Grundstück?“ - und lehnt ab.
Was passiert, wenn du nichts tust?
Wenn du im Kaufvertrag keine Aufteilung festhältst, oder sie unklar ist, greift das Finanzamt selbst ein. Und das tut es meistens mit der niedrigsten möglichen Gebäudewert-Angabe. Die Deutsche Steuerberaterkammer hat in einer Analyse vom Dezember 2025 festgestellt: In 37 % der Fälle, in denen keine klare Aufteilung vorlag, hat das Finanzamt die Aufteilung selbst vorgenommen - und dabei durchschnittlich nur 48 % Gebäudeanteil angesetzt. Das bedeutet: Du verlierst mehr als ein Drittel deiner möglichen Abschreibung.Das ist kein Zufall. Finanzämter gehen von einer konservativen Annahme aus: Boden ist wertvoller, Gebäude altert. Also: Weniger Abschreibung, mehr Steuer. Du hast keine Kontrolle mehr.
Wie du dich schützt: Schritt für Schritt
1. Bevor du unterschreibst: Lass dir vom Steuerberater zeigen, wie die Aufteilung nach BMF-Arbeitshilfe 2025 aussehen müsste. Nutze die regionalen Bodenrichtwerte deiner Kommune. 2. Im Kaufvertrag: Lass den Notar die Aufteilung als fixe Prozentsätze eintragen - z. B. „Gebäudeanteil 62 %, Grundstückanteil 38 %“. Schreibe das nicht als „ca.“ oder „ungefähr“. 3. Ein Gutachten einholen: Lass einen zertifizierten Sachverständigen (nach DIN ISO/IEC 17024) ein Gutachten erstellen. Kosten: 700-1.200 €. Dauer: 2-3 Wochen. Dieses Gutachten ist dein Schutzschild. Ohne es bist du verletzlich. 4. Beim Finanzamt: Reiche das Gutachten zusammen mit dem Kaufvertrag ein. Falls das Finanzamt Fragen hat, hast du einen neutralen, fachlich fundierten Beleg.Ein Nutzer auf Immoforum berichtet: „Ich habe 65 % Gebäudeanteil vertraglich festgelegt und ein Gutachten vorgelegt. Das Finanzamt hat nach drei Monaten akzeptiert - ohne Nachfrage.“ Ein anderer User auf Steuerfrage.net hat 72 % versucht - und wurde abgelehnt, weil das Gutachten nicht die aktuelle BMF-Methode verwendete.
Was du nicht tun solltest
- Nicht einfach 50:50 aufteilen, nur weil es „fair“ erscheint. Das ist oft falsch. - Nicht den Kaufpreis komplett auf das Gebäude legen, um mehr abzuschreiben. Das ist Betrug - und wird entdeckt. - Nicht auf ein Gutachten verzichten, nur weil es teuer ist. Die Kosten von 1.000 € sind ein Investment. Die jährliche Abschreibung von 10.000 € lohnt sich in drei Jahren. - Nicht auf die Empfehlung des Maklers oder des Notars vertrauen, wenn er kein Steuerexperte ist. Die meisten kennen die BMF-Arbeitshilfe nicht.Die Zukunft: Was kommt 2026?
Die Finanzämter werden strenger. Die Deutsche Steuerberaterkammer prognostiziert für 2026 eine weitere Verschärfung - besonders bei Aufteilungen über 70 %. Zwei neue BFH-Verfahren (IX R 8/25 und IX R 15/25) werden sich mit Denkmalimmobilien beschäftigen. Das bedeutet: Auch alte Häuser werden genauer geprüft.Gleichzeitig wächst die Professionalisierung. 2025 wurden 78 % aller vermieteten Immobilienkäufe mit einer vertraglichen Aufteilung abgeschlossen. Die Prognose für 2027: 95 %. Wer jetzt nicht vorsorgt, bleibt zurück. Die Zeiten, in denen man einfach den Kaufvertrag unterschrieb und hoffte, sind vorbei.
Wie viel Geld kannst du sparen?
Ein Beispiel mit echten Zahlen: Du kaufst eine Wohnung für 450.000 €. Die korrekte Aufteilung ergibt 60 % Gebäudeanteil - also 270.000 €. Jährliche Abschreibung: 270.000 € × 2,5 % = 6.750 €. Bei 35 % Gebäudeanteil wären es nur 3.937,50 €. Der Unterschied: 2.812,50 € pro Jahr. Bei einem Steuersatz von 30 %: 843 € weniger Steuer pro Jahr. Über zehn Jahre: 8.430 € mehr in deiner Tasche.Das ist kein kleiner Betrag. Das ist der Unterschied zwischen einer Immobilie, die sich rentiert - und einer, die dich nur kostet.
Darf ich die Kaufpreisaufteilung einfach im Kaufvertrag festlegen?
Ja, du kannst sie im Kaufvertrag festhalten - aber nur, wenn sie den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. Das Finanzamt prüft, ob die Aufteilung mit der BMF-Arbeitshilfe und einem Gutachten übereinstimmt. Wenn du 80 % auf das Gebäude legst, aber der Boden in einer Stadtmitte liegt, wird das Finanzamt die Aufteilung ignorieren.
Was passiert, wenn ich kein Gutachten habe?
Dann entscheidet das Finanzamt selbst - und meistens zu deinen Ungunsten. In 37 % der Fälle, in denen keine Aufteilung vorlag, setzte das Finanzamt nur 48 % Gebäudeanteil an. Das bedeutet: Du verlierst bis zu 40 % deiner möglichen Abschreibung.
Kann ich den Bodenwert einfach schätzen?
Nein. Der Bodenwert muss anhand des offiziellen Bodenrichtwerts deiner Gemeinde berechnet werden. Diese Werte werden jährlich vom Gutachterausschuss veröffentlicht. Schätzungen oder Angaben des Maklers sind nicht ausreichend - und führen zu Ablehnungen.
Warum ist der Gebäudeanteil bei Altbauten oft niedriger?
Weil der Boden in der Stadt wertvoller ist als das Gebäude. Ein 100-jähriges Haus hat oft einen geringeren Wiederbeschaffungswert als das Grundstück, auf dem es steht. Ein Gutachter ermittelt den Wert nach dem Ertragswertverfahren - nicht nach dem Alter des Hauses. Deshalb ist bei Altbauten oft ein Bodenanteil von 60-70 % normal.
Wie lange gilt eine Kaufpreisaufteilung?
Die Aufteilung gilt für die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie - also solange du sie vermietest oder als Gewerbe nutzt. Du kannst sie später nicht mehr ändern, es sei denn, du verkaufst die Immobilie und kaufst eine neue. Dann beginnt die Aufteilung von Neuem.