Wenn du als Vermieter eine Wohnung vermietest, geht es nicht nur um die Miete. Die Mietkaution und die Nebenkostenabrechnung sind zwei der komplexesten, aber auch wichtigsten Pflichten, die du hast. Viele Vermieter unterschätzen sie - und zahlen später den Preis in Form von Streitigkeiten, rechtlichen Problemen oder verzögerten Rückerstattungen. Dabei lässt sich alles klar regeln, wenn du weißt, was du tun musst.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
In Deutschland darf die Kaution maximal dreifache Kaltmiete betragen. Das steht klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 551 Abs. 1. Kaltmiete bedeutet: die Miete ohne Heizung, Warmwasser oder andere Nebenkosten. Wenn deine Wohnung 700 Euro Kaltmiete kostet, darfst du maximal 2.100 Euro Kaution verlangen. Mehr ist gesetzlich verboten - und wenn du es trotzdem tust, kann der Mieter die Überzahlung zurückfordern, sogar mit Zinsen.
Du hast die Wahl: Du kannst die Kaution als Bareinzahlung annehmen, oder eine Mietkautionsversicherung nutzen. Eine Versicherung kostet jährlich zwischen 103 und 113 Euro - je nach Anbieter. Das ist oft praktischer, weil du das Geld nicht auf einem separaten Konto verwalten musst. Aber Achtung: Die Versicherung ersetzt nicht die Pflicht, die Kaution korrekt zu verwalten. Du musst dem Mieter trotzdem nachweisen, dass die Versicherung gültig ist und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Wo muss die Kaution liegen?
Wenn du die Kaution als Bargeld annimmst, darfst du sie nicht auf dein privates Konto legen. Das ist ein häufiger Fehler. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss sie auf einem getrennten, verzinsten Kautionskonto liegen. Das Konto muss klar als „Kautionskonto“ gekennzeichnet sein - und die Zinsen gehören dem Mieter, nicht dir.
Die aktuelle Verzinsung liegt bei 0,125 Prozent pro Jahr (Stand Juli 2023). Das klingt wenig, aber bei 2.100 Euro sind das 2,63 Euro pro Jahr. Der Mieter hat Anspruch darauf. Viele Vermieter vergessen das - und werden später von Mietervereinen oder Gerichten zur Nachzahlung verpflichtet. Die Deutsche Bank, Sparkassen und viele andere Institute bieten kostenlose Kautionskonten an. Die Einrichtung dauert nur 2-3 Werktage.
Wann musst du die Kaution zurückzahlen?
Die Kaution musst du spätestens sechs Monate nach Ende des Mietvertrags zurückzahlen. Das hat das AG Hamburg schon 1996 klargestellt - und seitdem ist das Gesetz unverändert. Du darfst nicht warten, bis du die Nebenkostenabrechnung fertig hast. Wenn du die Kaution länger zurückhältst, kannst du auf Zinsen und Schadensersatz verklagt werden.
Was aber, wenn die Nebenkostenabrechnung noch nicht fertig ist? Hier kommt der Trick: Du darfst nur einen Teil der Kaution einbehalten - und nur, wenn es eine reale Grundlage gibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2016 entschieden: Du kannst nur so viel einbehalten, wie aus der letzten Abrechnung ersichtlich ist. Wenn dein Mieter in den letzten drei Jahren jedes Mal ein Guthaben hatte, darfst du nicht einfach sagen: „Ich rechne mal mit einer Nachzahlung.“ Das ist unrechtmäßig. Der BGH hat das 2023 nochmal bestätigt: Keine „erwarteten“ Kosten, nur bewiesene.
Was gehört zu den Nebenkosten?
Nebenkosten sind nicht einfach „alles, was nicht die Miete ist“. Sie sind genau geregelt in der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Es gibt 32 mögliche Positionen - aber in der Praxis rechnen die meisten Vermieter nur 15 bis 20 davon ab.
Die größten Posten sind:
- Heizkosten - durchschnittlich 35 % der Nebenkosten
- Warmwasser - etwa 20 %
- Grundsteuer - rund 10 %
- Müllabfuhr - ca. 5 %
- Wasser und Abwasser - 8-12 %
- Hausreinigung und Gartenpflege - je nach Gebäude
Du darfst nur Kosten abrechnen, die tatsächlich anfallen und in der Mietvereinbarung als umlagefähig festgelegt sind. Du darfst zum Beispiel keine Reparaturen an der Heizung abrechnen, wenn sie durch Alter oder Verschleiß defekt wurde. Das ist Instandhaltung - kein Betriebskostenposten. Viele Vermieter machen diesen Fehler. Der Mieterverein München hat in 35 % der fehlerhaften Abrechnungen genau das gefunden.
Wann musst du die Nebenkostenabrechnung machen?
Die Abrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgen - das ist § 556 Abs. 3 BGB. Wenn dein Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 war, musst du die Abrechnung bis zum 31. Dezember 2025 abschicken. Wenn du zu spät bist, verlierst du das Recht, Nachzahlungen einzufordern. Der Mieter hat dann ein Guthaben - und du darfst es nicht mehr verlangen.
Professionelle Hausverwaltungen nutzen Software wie DATEV oder WISO, die die Abrechnung in 3-4 Stunden erledigt. Wer es selbst macht, braucht 8-10 Stunden - und riskiert Fehler. Die meisten Streitigkeiten entstehen nicht durch hohe Kosten, sondern durch unklare Aufschlüsselung. Ein Mieter auf Immowelt.de schrieb: „Ich bekam eine Abrechnung mit 17 Posten - aber keine einzige Quelle, woher die Zahlen kamen.“
Wie vermeidest du Streitigkeiten?
Die meisten Probleme entstehen nicht, weil die Beträge falsch sind - sondern weil die Kommunikation fehlt.
- Zeige Vergleichswerte: Gib in der Abrechnung an, wie viel der Mieter im Vorjahr gezahlt hat. So sieht er sofort, ob es mehr oder weniger geworden ist.
- Erkläre unklare Posten: Wenn die Grundsteuer gestiegen ist, schreibe: „Grundsteuer 2024: 1.250 Euro (2023: 1.100 Euro) - Steigerung um 13,6 % aufgrund neuer Bewertung durch die Stadt.“
- Sei transparent: Füge Rechnungsabschnitte oder Quittungen als Anhang hinzu - nicht nur als PDF, sondern als verständliche Zusammenfassung.
Der Deutsche Mieterbund sagt: 30 % aller Mieterbeschwerden betreffen die Nebenkostenabrechnung. Die meisten davon wären vermeidbar. Wenn du klar, fair und pünktlich arbeitest, bekommst du kaum Beschwerden - und deine Mieter bleiben länger.
Was ändert sich bald?
Die Bundesregierung plant mit dem Mieterschutzstärkungsgesetz (Stand November 2023) eine wichtige Änderung: Bis 2025 müssen Nebenkostenabrechnungen digital erfolgen. Es wird ein standardisiertes Formular geben - und du wirst keine handschriftlichen oder unstrukturierten PDFs mehr akzeptieren dürfen.
Auch die Mietkaution könnte sich ändern. Die Europäische Kommission prüft, ob die dreifache Kaltmiete mit EU-Verbraucherschutzrichtlinien vereinbar ist. Es könnte sein, dass die Obergrenze in den nächsten Jahren sinkt - vielleicht auf zweifache Kaltmiete.
Die Energiewende wirkt sich langfristig aus: Der Anteil der Heizkosten an den Nebenkosten wird bis 2030 von 35 % auf 25 % sinken. Das bedeutet: Du wirst weniger auf Heizkostenabrechnungen achten müssen - aber mehr auf Wärmepumpen, Solarthermie und andere neue Kostenposten.
Was tun, wenn du zu viele Wohnungen hast?
Wenn du mehr als 10 Wohnungen vermietest, lohnt sich eine professionelle Hausverwaltung. Sie kostet durchschnittlich 15-20 Euro pro Wohnung und Monat. Das klingt viel - aber sie spart dir Zeit, vermeidet Fehler und sorgt dafür, dass du nie wegen verspäteter Abrechnungen verklagt wirst.
Ein Vermieter mit 15 Wohnungen spart mit einer Verwaltung etwa 120 Stunden pro Jahr an Zeit. Das sind 15 Arbeitstage - und du hast keine Angst mehr, die Kaution falsch zu behandeln. Die Verwaltung kümmert sich um Kautionskonten, Abrechnungen, Mieterwechsel und auch um die Kommunikation mit dem Jobcenter, wenn Mieter Sozialhilfe beziehen. In 41 % der Fälle, in denen Jobcenter-Mieter betroffen sind, kommt es zu Verzögerungen - die Verwaltung löst das systematisch.
Fazit: Klare Regeln, klare Vorteile
Die Mietkaution und die Nebenkostenabrechnung sind keine lästige Pflicht - sie sind deine Schutzmechanismen. Wenn du sie richtig machst, schützt du dich vor Streit, rechtlichen Risiken und Mieterfluktuation. Wenn du sie falsch machst, verlierst du Geld, Zeit und Ruhe.
Regel Nummer 1: Kaution nur bis dreifache Kaltmiete, auf getrenntem Konto, mit Zinsen. Regel Nummer 2: Abrechnung innerhalb von 12 Monaten, detailliert, vergleichbar, digital. Regel Nummer 3: Keine vagen Behauptungen - nur bewiesene Kosten. Und wenn du unsicher bist: Frag einen Anwalt oder eine Verwaltung. Das ist kein Zeichen der Schwäche - es ist der erste Schritt zu einem sicheren, professionellen Vermieterleben.