Mietinteressenten Datenschutz: Was Vermieter wirklich beachten müssen

Wenn du als Vermieter einen Mietinteressenten, eine Person, die eine Wohnung oder ein Haus mieten möchte kontaktiert, sammelst du Daten – und das ist legal. Aber nur, wenn du dich an die Regeln hältst. Der Datenschutz, der rechtliche Schutz personenbezogener Daten gilt auch bei der Wohnungssuche. Viele Vermieter denken, sie dürfen alles fragen: Gehalt, Beruf, Familienstand, sogar Auskünfte über frühere Vermieter. Doch das ist ein Irrtum. Der Datenschutz bei Vermietung, die Einhaltung der DSGVO bei der Bearbeitung von Mietanfragen ist kein Bonus, sondern Pflicht. Wer hier falsch handelt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und einen schlechten Ruf.

Du darfst nur fragen, was für die Vermietung wirklich nötig ist. Das sind: Name, Adresse, Kontaktdaten, Einkommensnachweis (z. B. Gehaltsnachweis oder Arbeitsvertrag), und ggf. eine Schufa-Auskunft – aber nur mit schriftlicher Einwilligung. Alles andere ist zu viel. Fragst du nach der Religionszugehörigkeit, der Anzahl der Kinder oder dem Grund des Umzugs? Das ist nicht nur unangemessen, es ist rechtswidrig. Selbst die Frage, ob jemand Hunde oder Katzen hat, kann problematisch sein – es sei denn, die Wohnung erlaubt Tiere nur unter bestimmten Bedingungen. Dann musst du das klar formulieren, aber nicht nach dem Tierbestand in der Vergangenheit fragen. Der Mietanfrage, der formelle Prozess, bei dem Interessenten Daten zur Vermietung bereitstellen muss klar, knapp und rechtssicher sein. Nutze ein einfaches Formular, das nur die notwendigen Felder enthält. Speichere die Daten nur so lange, wie du sie wirklich brauchst – meist bis zur Entscheidung über den Mieter. Danach löschen. Punkt.

Was viele nicht wissen: Du darfst keine Daten an Dritte weitergeben – nicht an Makler, nicht an Vermittlungsportale, nicht an Nachbarn. Selbst wenn der Interessent zustimmt: Wenn die Zustimmung nicht spezifisch, freiwillig und schriftlich ist, gilt sie nicht. Und wenn du eine Schufa-Auskunft anforderst, musst du den Interessenten vorher schriftlich informieren, was du abfragst und warum. Die Mietschutzgesetz, das deutsche Gesetz, das Mieter vor Diskriminierung und unrechtmäßigen Datenabfragen schützt ist hier deine Leitlinie. Es geht nicht um Misstrauen, sondern um Respekt. Wer Mietinteressenten fair behandelt, bekommt seriöse Bewerber – und vermeidet Ärger mit dem Datenschutzbeauftragten.

In der folgenden Sammlung findest du konkrete Beispiele, wie du Mietanfragen rechtssicher gestaltest, welche Formulierungen du vermeiden musst und wie du mit Schufa-Auskünften, Einkommensnachweisen und Wohnungsbesichtigungen umgehst – ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Kein theoretisches Gedankenspiel. Nur das, was du morgen anwenden kannst.

Von Rob Schmidt, 3 Dez, 2025 / Wohnen

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