Bauherrenhaftpflicht: Was Sie als Bauherr wissen müssen

Wenn Sie ein Haus bauen oder sanieren, ist die Bauherrenhaftpflicht, eine Versicherung, die Schäden abdeckt, die während des Baus an Dritten oder deren Eigentum entstehen. Also, wenn ein Stein vom Gerüst fällt und das Auto Ihres Nachbarn beschädigt, oder wenn ein Handwerker sich auf der Baustelle verletzt, weil die Sicherheit nicht stimmte – dann zahlt diese Versicherung. Sie ist nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, aber in fast allen Fällen sinnvoll. Ohne sie bleiben Sie persönlich haftbar – mit Ihrem Gehalt, Ihrer Rente, Ihrem Haus. Viele Bauherren denken, dass die Baufirma oder der Handwerker die Verantwortung trägt. Das stimmt nicht. Solange das Projekt läuft, sind Sie als Bauherr rechtlich verantwortlich. Selbst wenn Sie alles an einen Generalunternehmer abgeben, bleibt die Haftung bei Ihnen, es sei denn, Sie haben eine korrekt formulierte Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen.

Dieser Schutz ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. In der Praxis treten Schäden oft unerwartet auf: Ein Kran schlägt in die Nachbarwand, eine Wasserleitung platzt und flutet die Wohnung darunter, ein Elektriker verursacht einen Brand durch falsche Verkabelung. Die Kosten dafür können schnell in die Hunderttausende gehen. Die Bauversicherung, ein Sammelbegriff für verschiedene Policen, die während des Baus Schäden abdecken umfasst oft mehr als nur die Haftpflicht – sie kann auch Bauleistungs- oder Bauplansicherung beinhalten. Aber die Bauherrenhaftpflicht ist der Grundpfeiler. Sie deckt Schäden an Dritten, nicht an Ihrem eigenen Bauvorhaben. Für das eigene Haus brauchen Sie eine andere Police. Wichtig: Die Versicherung muss vor Baubeginn wirksam sein. Keine Versicherung, kein Baugenehmigungsbescheid – in vielen Gemeinden ist das Pflicht.

Die Baurecht, die gesetzlichen Regelungen, die den Bau von Gebäuden steuern ist komplex. Wer glaubt, er könne einfach loslegen, ohne sich mit Haftungsfragen zu beschäftigen, läuft Gefahr, später teuer zu büßen. Ein Beispiel: Wenn Sie als Bauherr einen Handwerker beauftragen, der keine eigene Haftpflicht hat, und dieser verursacht Schaden, haften Sie als Auftraggeber. Auch wenn Sie den Auftrag nur mündlich erteilt haben. Die Haftungsrisiko, die potenzielle finanzielle Verantwortung, die beim Bauen entsteht ist nicht nur technisch, sondern auch juristisch. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur eine Versicherung abzuschließen, sondern auch die Verträge mit Handwerkern genau zu prüfen. Werden die Arbeiten von einem Gewerbetreibenden erledigt, muss dieser eine eigene Gewerbehaftpflicht haben. Aber das ersetzt nicht Ihre Bauherrenhaftpflicht – es ergänzt sie.

Was viele nicht wissen: Die Versicherung muss auch für unvorhergesehene Ereignisse gelten – Sturm, Hagel, Einbruch während der Bauphase. Einige Policen schließen das aus. Lesen Sie die Kleingedruckten. Und vergessen Sie nicht: Die Versicherung muss den genauen Bauplatz und die genaue Bauzeit abdecken. Ändern Sie den Bauplan, müssen Sie die Versicherung anpassen. Eine falsche Angabe kann den Schutz ungültig machen. Die Bauplanung, der Prozess, in dem alle technischen, rechtlichen und finanziellen Aspekte eines Bauvorhabens festgelegt werden ist nicht nur die Zeichnung auf Papier – sie ist auch die rechtliche Absicherung. Wer gut plant, plant auch die Sicherheit mit. Und das beginnt mit der Bauherrenhaftpflicht.

In der Sammlung unten finden Sie praktische Beiträge, die genau diese Themen vertiefen: von der richtigen Versicherungsformulierung über die Abgrenzung zu anderen Policen bis hin zu Fällen, in denen Bauherren durch falsche Planung oder fehlende Absicherung Millionen verloren haben. Hier geht es nicht um Theorie – es geht um das, was wirklich zählt, wenn der Spaten in den Boden fährt.

Von Jana Kleinhans, 6 Dez, 2025 / Bauen und Wohnen

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